Javascript ist erforderlich, damit die Anwendung korrekt funktioniert!
Loading

Unterstützungsleistungen


Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,

  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze,

  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Die Antragstellung ist auch online möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Röthis oder auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung.

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Bürgerservice

Telefon:
0552245325

E-Mail:
buergerservice@roethis.at


Heizkostenzuschuss

Das Land Vorarlberg gewährt einen Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen.

Die Antragstellung ist digital mittels Onlineformular oder beim Gemeindeamt Ihres Hauptwohnsitzes möglich. Der Zusschuss 2024/2025 beträgt maximal € 330,00 und kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beantragt werden.

Zur Berechnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über sämtliche Einkommen (Lohnzettel, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfebescheid, etc. und auch Unterhaltszahlungen)

  • Für Personen ab 15 Jahren ist ein Nachweis über die Tätigkeit vorzulegen
    (Schulbesuchsbestätigung, Studiennachweis, Lehrlingsentschädigung, etc.)

  • Ausweiskopie des Antragstellers

  • Bankverbindung für die Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.

Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 05522 45325 oder buergerservice@roethis.at zur Verfügung.


ORF-Beitrag

Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF seit dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.

Aus GIS wird OBS
Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service) überführt.

Für alle Personen, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse – am einfachsten unter orf.beitrag.at – registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden.

Befreiung möglich?
Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen. Dazu zählen Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Weitere Informationen sind unter orf.beitrag.at zu finden.


Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Insbesondere soll die Entscheidung über die Verwendung des Pflegegeldes und die Wahl der Betreuungsart dem pflegebedürftigen Menschen überlassen werden. Gleichzeitig werden durch das Pflegegeld familiäre und ambulante Pflege gefördert.

Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt.
Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (zum Beispiel als Hausfrau oder Kind) und Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgeldes können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.

An diese Stellen sind auch die Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes, zu richten.

Weitere Informationen zum Pflegegeld finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss zum Pflegegeld (ab Pflegestufe 5) vom Land gewährt wird, sofern die Pflege zu Hause erfolgt und es sich nicht um eine 24-Stunden-Betreuung handelt. Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie hier.


Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst bestreiten können. Vor dem Antrag auf Sozialhilfe sind alle anderen Ansprüche, wie Arbeitslosengeld oder Wohnbeihilfe, zu prüfen.

Weitere Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung oder beim Bürgerservice der Gemeinde Röthis.

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Bürgerservice

Telefon:
0552245325

E-Mail:
buergerservice@roethis.at


Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe dient als Unterstützung für Personen, welchen das Einkommen für die Miete oder die Kreditrückzahlung für Wohnraum nicht ausreicht.

Antragsformulare für die Wohnbeihilfe sind im Bürgerservice der Gemeinde Röthis oder auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter dem Punkt "Wohnbeihilfe – Antrag" erhältlich.

Die ausgefüllten Formulare müssen im Wohnsitzgemeindeamt abgegeben werden. Die exakte Höhe der Wohnbeihilfe berechnet die Vorarlberger Landesregierung und teilt diese der Antragsstellerin bzw. dem Antragssteller mit.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Bürgerservice

Telefon:
+43 5522 45325

E-Mail:
buergerservice@roethis.at


Wohnungssuche

Vergabe von integrativen Wohnungen
Die Gemeinde Röthis vergibt kostengünstige Wohnungen.

Diese integrativen Wohnungen wurden von den zwei Siedlungsgesellschaften Wohnbauselbsthilfe und Alpenländische Heimstätte in Röthis gebaut und sind für jene Wohnungswerber gedacht, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine leistbare Wohnung finden. Aufgrund der starken Nachfrage können vielfach nur die allerdringendsten Fälle berücksichtigt werden.

Vergabesystem
Alle in Röthis wohnhaften Personen oder die in einem in Röthis ansässigen Betrieb Beschäftigten können sich unter Einhaltung der Aufnahmekriterien um eine integrative Mietwohnung in der Gemeinde Röthis bewerben. Die Kriterien betreffen vor allem die Einkommenssituation, Mindestaufenthaltsdauer oder Beschäftigungszeiten in Röthis.

Antragstellung
Wohnungswerber müssen bei der Hauptwohnsitzgemeinde einen Antrag auf Zuteilung einer integrativen Wohnung unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen stellen. Im Antrag, kann als Antragsart zwischen "Hauptwohnsitzgemeinde", Arbeitsplatzgemeinde" und "Soziales Umfeld" die jeweils gewünschte Gemeinde eingetragen werden.
Der Antrag gliedert sich in die Rubriken Wohnungswerber, derzeitige Unterkunft, Begründung des Wohnungsbedarfs, Wohnungswunsch, Einkünfte, Partner und Mitbewohner.

Punktesystem
Die Vergabe der Punkte basiert auf den Angaben im ausgefüllten Antrag.
Dabei werden nur Angaben, die überprüf- und nachvollziehbar sowie schriftlich nachgewiesen sind, berücksichtigt.

Das sind unter anderem:

  • Einkommenssituation aller Haushaltsmitglieder

  • Wohnverhältnisse (Größe, Lage)

  • drohender Wohnungsverlust durch Räumungsklage

  • Krankheit, Unfall oder Behinderung

  • Aufenthaltsdauer in Röthis und das Datum der Antragstellung

Wie funktioniert die Wohnungsvergabe?
Die Wohnungswerber werden nach den vergebenen Punkten gereiht. Die passende Wohnung wird dem Erstgereihten zugeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer integrativen Wohnung!

Das Antragsformular ist als Download oder im Gemeindeamt Röthis erhältlich und dort abzugeben.

Gemeinnütziger Wohnbau in Röthis

Badstraße:

Gemeinnütziger Wohnbau der Wohnbauselbsthilfe

Alte Landstraße:

Gemeinnütziger Wohnbau der Alpenländischen Heimstätte und Eigentumswohnungen.

Kontakt:
Gemeinde Röthis, Bürgerservice

Telefon:
0552245325

E-Mail:
buergerservice@roethis.at